ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
1.1 Gegenstand der im Folgenden aufgeführten AGB sind Warenlieferungen, Aus- und Weiterbildungen und kosmetischen Dienstleistungen an Kunden von emendagio Franka Rieß, 10439 Berlin, Wichertstraße 69. Das Unternehmen gilt in diesem Fall als Vertreiber von kosmetischen Artikeln und Geräten sowie als Erbringer von spezifischen Dienstleistungen. Das Unternehmen beliefert Groß- und Einzelhandel sowie auch Endverbraucher.
1.2 Diese AGB sind rechtsverbindliche Bestandteile von abgeschlossenen Verträgen, soweit nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart ist. Sie gelten auch in Zukunft
für die Geschäftsverbindungen mit Kunden die, diese AGB bereits einmal erhalten haben, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muß. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden rechtsgültig, wenn sie von emendagio Franka Rieß schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsabschluß
2.1 Annahmeerklärungen und Bestellungen zwischen emendagio Franka Rieß und dem Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von emendagio Franka Rieß.
2.2 Mündliche Abreden und mündliche Absprachen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen, sind in jedem Fall unwirksam.
3. Preise
3.1 Die Vergütung für die bestellten und gelieferten Waren ergibt sich aus der jeweils am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Frühere Preislisten verlieren Ihre
Gültigkeit mit Erscheinen oder Vorlage der neuen.
3.2 Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich ab Lager, zzgl. Fracht, Verpackung und Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
4. Liefer- und Erfüllungszeiten
4.1 Festlegungen von Lieferungen und -fristen bedürfen der Schriftform.
4.2 Liefer- oder Leistungserbringerverzögerungen, die aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen eintreten, die die Warenlieferung von emendagio Franka Rieß erschweren, verzögern oder unmöglich machen, entbinden emendagio Franka Rieß auch bei verbindlich zugesagten Terminen von deren Pflichten. Sie berechtigen emendagio Franka Rieß die Warenlieferung um die Dauer der entsprechenden Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Wenn die Liefer- oder Leistungserbringungsverzögerung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Festsetzung berechtigt vom noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 emendagio Franka Rieß ist jederzeit zu Teillieferungen oder -leistungen berechtigt.
4.5 Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsverpflichtungen von emendagio Franka Rieß setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung des Kunden, vor allem aus früheren Geschäften, voraus.
4.6 Bei Annahmeverzug des Kunden ist emendagio Franka Rieß berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von emendagio Franka Rieß soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist.
6. Rechnungsausstellung, Zahlungsweise
6.1. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Nichterfüllung werden 30 Tage nach
Rechnungsausstellung Zinsen in Höhe von 4,5% erhoben. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.
6.2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.3. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich nur gegen Vorkasse.
7. Gewährleistung
7.1. emendagio Franka Rieß gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Waren frei von Mängeln sind; die Gewährleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Empfang der Ware.
7.2. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei emendagio Franka Rieß eingereicht werden. Die Paragraphen §§377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Bei berechtigter Beanstandung kann Wandlung, Nachlieferung, Nachbesserung oder Umtausch vom Kunden verlangt werden, sofern die Waren unbeschadet innerhalb
von 10 Tagen freigemacht an emendagio Franka Rieß zurückgeschickt werden.
7.3. Bei Reparaturen am Gerät, auch während der Garantiezeit, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Es können hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
7.4. Gelieferte Ware darf nur in der Originalverpackung an Endkunden weiterverkauft werden. Bei Umfüllung oder Umetikettierung erlöschen alle Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche des Kunden.
7.5. Gewährleistungsansprüche stehen grundsätzlich nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
7.6. Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann im Geschäftskundenverkehr vom Geschäftskunden an emendagio Franka Rieß nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
7.7. Die vorstehenden Absätze beinhalten alle Gewährleistungsansprüche von emendagio Franka Rieß gegenüber dem Geschäftskunden.
7.8. Für Endkunden gelten Widerrufrechte und Gewährleistungsansprüche im gesetzlichen Rahmen.
8. Seminare und Schulungen
8.1. Bei Seminaren oder Schulungen, die durch höhere Gewalt, Ereignisse oder Krankheit des Leiters/ der Leiterin ausfallen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Das
/die ausgefallene Seminar / Schulung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
8.2. Die auszubildende Person und deren Modell sind während des Seminars/ der Schulung durch unsere Haftpflichtversicherung gemäß Versicherungsbedingungen
versichert.
8.3. Die auszubildende Person handelt die Verträge mit ihrem Modell auf eigene Gefahr und Verantwortung aus. Regreßansprüche an emendagio Franka Rieß sind nicht zulässig.
9. Haftung und Versand
9.1. emendagio Franka Rieß haftet dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dies betrifft auch die Erfüllungsgehilfen.
9.2. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die von emendagio Franka Rieß gelieferte Ware ist sofort nach eintreffen zu prüfen. Transportschäden müssen umgehend dem Transportunternehmen, außerdem schriftlich zur Kenntnis an emendagio Franka Rieß gemeldet werden.
10. Schlußbestimmungen
10.1 Zahlungs- und Erfüllungsort zwischen den Parteien ist Berlin.
10.2 Die Unwirksamkeit einzelner AGB-Festsetzungen berührt nicht die restlichen Bestimmungen. Alle anderen AGB- Festsetzungen bleiben im Fall der eventuellen
Ungültigkeit einer oder mehreren AGB- Festsetzungen gültig. Zwecknähe neuer anstelle ungültig gewordener Festsetzungen ist anzustreben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbekunden
1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
1.1 Gegenstand der im Folgenden aufgeführten AGB sind Warenlieferungen, Aus- und Weiterbildungen und kosmetischen Dienstleistungen an Kunden von emendagio® – Franka Rieß, 10439 Berlin, Wichertstr. 69. Das Unternehmen gilt in diesem Fall als Vertreiber von kosmetischen Artikeln und Geräten sowie als Erbringer von spezifischen Dienstleistungen. Das Unternehmen beliefert Groß- und Einzelhandel sowie auch Endverbraucher.
1.2 Diese AGB sind rechtsverbindliche Bestandteile von abgeschlossenen Verträgen, soweit nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart ist. Sie gelten auch in Zukunft für die Geschäftsverbindungen mit Kunden die, diese AGB bereits einmal erhalten haben, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. 1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden rechtsgültig, wenn sie von emendagio® – Franka Rieß schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsabschluß
2.1 Annahmeerklärungen und Bestellungen zwischen emendagio® – Franka Rieß und dem Kunden bedürfenzur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von emendagio® – Franka Rieß.
2.2 Mündliche Abreden und mündliche Absprachen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen, sind in jedem Fall unwirksam. 2.3 Bei fernmündlichen Bestellungen trägt der Kunde das Risiko.
3. Preise
3.1 Die Vergütung für die bestellten und gelieferten Waren ergibt sich aus der jeweils am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Frühere Preislisten verlieren Ihre Gültigkeit mit Erscheinen oder Vorlage der neuen.
3.2 Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich ab Lager, zzgl. Fracht, Verpackung und Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
4. Liefer- und Erfüllungszeiten
4.1 Festlegungen von Lieferungen und -fristen bedürfen der Schriftform. 4.2 Liefer- oder Leistungserbringerverzögerungen, die aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen eintreten, die die Warenlieferung von emendagio® – Franka Rieß erschweren, verzögern oder unmöglich machen, entbinden emendagio® – Franka Rieß auch bei verbindlich zugesagten Terminen von deren Pflichten. Sie berechtigen emendagio® – Franka Rieß die Warenlieferungum die Dauer der entsprechenden
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Wenn die Liefer- oder Leistungserbringungsverzögerung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Festsetzung berechtigt vom noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 emendagio® – Franka Rieß ist jederzeit zu Teillieferungen oder – leistungen berechtigt.
4.5 Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsverpflichtungen von emendagio® – Franka Rieß setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung des Kunden, vor allem aus frühere Geschäften, voraus.
4.6 Bei Annahmeverzug des Kunden ist emendagio® – Franka Rieß berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von emendagio® – Franka Rieß soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist.
6. Rechnungsausstellung, Zahlungsweise
6.1 Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Nichterfüllung werden 30 Tage nach Rechnungsausstellung Zinsen in Höhe von 4,5% erhoben. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.
6.2 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.3 Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich nur gegen Vorkasse.
7. Gewährleistung
7.1 emendagio® – Franka Rieß gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Waren frei von Mängeln sind; die Gewährleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Empfang der Ware.
7.2 Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei emendagio® – Franka Rieß eingereicht werden. Die Paragraphen §§377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Bei berechtigter Beanstandung kann Wandlung, Nachlieferung, Nachbesserung oder Umtausch vom Kunden verlangt werden sofern die Waren unbeschadet innerhalb von 10 Tagen freigemacht an emendagio® – Franka Rieß zurückgeschickt werden.
7.3 Bei Reparaturen an Geräten, auch während der Garantiezeit, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Es können hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
7.4 Gelieferte Ware darf nur in der Originalverpackung an Endkunden weiterverkauft werden. Bei Umfüllung oder Umetikettierung erlöschen alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden.
7.5 Gewährleistungsansprüche stehen grundsätzlich nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
7.6 Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann im Geschäftskundenverkehr vom Geschäftskunden an emendagio® – Franka Rieß nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
7.7 Die vorstehenden Absätze beinhalten alle Gewährleistungsansprüche von emendagio® – Franka Rieß gegenüber dem Geschäftskunden.
7.8 Für Endkunden gelten Widerrufrechte und Gewährleistungsansprüche im gesetzlichen Rahmen.
8. Seminare und Schulungen
8.1 Bei Seminaren oder Schulungen, die durch höhere Gewalt, Ereignisse oder Krankheit des Leiters/ der Leiterin ausfallen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Das /die ausgefallene Seminar / Schulung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
8.2 emendagio® – Franka Rieß ist berechtigt Seminare mit einer geringen Auslastung von 2 und weniger Teilnehmern abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzen. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
8.3 Die auszubildende Person und deren Modell sind während des Seminars/ der Schulung im Bereich Permanent Make up durch unsere Haftpflichtversicherung gemäß Versicherungsbedingungen versichert.
8.4 Die auszubildende Person handelt die Verträge mit ihrem Modell auf eigene Gefahr und Verantwortung aus. Regressansprüche an emendagio® – Franka Rieß sind nicht zulässig.
9. Haftung und Versand
9.1 emendagio® – Franka Rieß haftet dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dies betrifft auch die Erfüllungsgehilfen. Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sichert emendagio® – Franka Rieß zu.
9.2 Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die von emendagio® – Franka Rieß gelieferte Ware ist sofort nach eintreffen zu prüfen. Transportschäden müssen umgehend dem Transportunternehmen, außerdem schriftlich zur Kenntnis an emendagio® – Franka Rieß gemeldet werden.
10. Bestimmungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung Body Sugaring und dem Vertrieb der Produkte
10.1 emendagio® – Franka Rieß ist der Alleinvertrieb von Produkten der Firma Alexandria Professional® in Deutschland und Partner/Kunden sind nicht berechtigt die Kabinettprodukte der Firma Alexandria Professional®, insbesondere die Zuckerpasten Regular, Tropical, L.K. private stock, Strip Sugar und KISS Waxing weiter zu verkaufen oder an andere Personen zur Ausübung der Dienstleistung Body Sugaring weiter zu geben.
10.2 Partner/Kunden der Firma emendagio® – Franka Rieß sind nicht berechtigt mit den Produkten der Firma Alexandria Professional® andere Personen/Gewerbetreibende in der Dienstleistung Body Sugaring zu
schulen oder auszubilden, sofern sie nicht einen gültigen, schriftlichen Trainervertrag besitzen.
10.3 Ausgenommen von der Regelung in 10.2 sind eigene Mitarbeiter, die sich in einem direkten Angestelltenverhältnis mit dem Partner/Kunden befinden. Ein gültiger Arbeitsvertrag ist die Rechtsgrundlage. Die in dieser Form ausgebildeten Personen erhalten kein Recht zum Bezug der Produkte von Alexandria Professional®.
10.4 Ist ein Partner/Kunde der Firma emendagio® – Franka Rieß für einen direkten Mitbewerber in der Dienstleistung Body Sugaring als Trainer, Mitarbeiter oder anderweitig tätig, wird er nicht mehr mit den Produkten von Alexandria Professional® beliefert.
11. Schlußbestimmungen
11.1 Der Verstoß gegen gültige Bestimmungen dieser Geschäftsbedingen kann zu Folge haben, dass die Zusammenarbeit und Lieferungen durch die Firma emendagio® – Franka Rieß eingestellt wird und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen gestellt werden.
11.2 Zahlungs- und Erfüllungsort zwischen den Parteien ist Berlin.
10.3 Die Unwirksamkeit einzelner AGB-Festsetzungen berührt nicht die restlichen Bestimmungen. Alle anderen AGB- Festsetzungen bleiben im Fall der eventuellen Ungültigkeit einer oder mehreren AGB- Festsetzungen gültig. Zwecknähe neuer anstelle ungültig gewordener Festsetzungen ist anzustreben.
Berlin, Februar 2013